Bekanntmachung des Umlegungsausschusses
für die Stadt Wesel
Der Umlegungsausschuss für die Stadt Wesel hat in seiner Sitzung am
23.06.2022 im Umlegungsverfahren Nr. 57 „Hessenweg“ zu den Ord.-Nrn.:
57.2, 57.2f für das Grundstück Gemarkung Wesel, Flur 17, Flurstück 268 einen
Beschluss gemäß § 76 des Baugesetzbuches im Einvernehmen mit den Beteiligten gefasst.
Der Umlegungsbeschluss regelt die Eigentums- und Besitzverhältnisse sowie
die sonstigen Rechte an dem Grundstück vor Aufstellung des Umlegungsplanes. Rechte anderer Umlegungsbeteiligter werden durch diesen Beschluss
nicht berührt.
Der Umlegungsbeschluss vom 23.06.2022 ist mit seiner Zustellung an die Beteiligten unanfechtbar geworden.
Diese Bekanntmachung erscheint gemäß § 71 Abs. 1 des Baugesetzbuches in
der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl.IS.3634).
Wesel, 02.08.2022
Siegel
Der Vorsitzende
Witt